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Schrift:
Imām Zain al-ʿĀbidīn (as.) sagte über das Recht dessen, der dir Gutes erwiesen hat:
"Das Recht dessen, der dir eine Wohltat erwiesen hat, ist, dass du ihm dankst, seine Wohltat erwähnst, ein gutes Wort über ihn verbreitest und für ihn im Verborgenen zwischen dir und Gott, dem Erhabenen und Mächtigen, aufrichtig betest. Wenn du das tust, so hast du ihm im Verborgenen wie im Offenen gedankt; und wenn du eines Tages imstande bist, es ihm zu vergelten, so vergilt es ihm."
وَأَمَّا حَقُّ ذِي الْمَعْرُوفِ عَلَيْكَ فَأَنْ تَشْكُرَهُ وَتَذْكُرَ مَعْرُوفَهُ، وَتَكْسِبَهُ الْمَقَالَةَ الْحَسَنَةَ، وَتُخْلِصَ لَهُ الدُّعَاءَ فِيمَا بَيْنَكَ وَبَيْنَ اللّٰهِ عَزَّ وَجَلَّ، فَإِذَا فَعَلْتَ ذٰلِكَ كُنْتَ قَدْ شَكَرْتَهُ سِرًّا وَعَلَانِيَةً، ثُمَّ إِنْ قَدَرْتَ عَلَى مُكَافَأَتِهِ يَوْمًا كَافَأْتَهُ.
Quelle
Biḥār al-Anwār, B. 71, S. 7