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Imām aṣ-Ṣādiq (as.) sagte:
"Die Jungfrau (bikr) und die (bereits verheiratet gewesene Frau) werden (vor der Eheschließung) um ihre Zustimmung gebeten; und keine von ihnen wird verheiratet, außer mit ihrem (eigenen) Einverständnis."
تُسْتَأْمَرُ الْبِكْرُ وَ غَيْرُهَا وَ لَا تُنْكَحُ إِلَّا بِأَمْرِهَا.
Quelle
al-Kāfī, B. 5, S. 393