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Schrift:
Ibn Šahrāšūb berichtet in den Manāqib: Al-Ḥusain b. ʿAlī berichtete:
"Zu an-Naqī [Imām al-Hādī] (as.) kam ein verängstigter Mann, der zitterte und sagte: 'Mein Sohn ist wegen der Liebe zu euch festgenommen worden, und heute Nacht werfen sie ihn von der und der Stelle hinab und begraben ihn darunter.' Er sagte: 'Was willst du?' Er sagte: 'Was Eltern wollen.' Da sagte er: 'Ihm geschieht nichts. Geh, dein Sohn kommt morgen zu dir.' Am Morgen kam sein Sohn zu ihm, und er sagte: 'Mein Sohn, was ist mit dir?' Er sagte: 'Als sie das Grab gegraben und mir die Hände gefesselt hatten, kamen zehn Männer zu mir, rein und duftend, und fragten nach meinem Weinen. Ich erzählte es ihnen. Da sagten sie: Wenn der Verfolger zum Verfolgten gemacht wird, wirst du dich dann frei machen, hinausgehen und am Grab des Propheten (s.) bleiben? Ich sagte: Ja. Da packten sie den Kämmerer [den Beamten, der die Hinrichtung leiten sollte], warfen ihn vom Berggipfel hinab, und niemand hörte sein Klagen, noch sahen sie die Männer, und sie brachten mich zu dir. Sie warten darauf, dass ich zu ihnen hinausgehe.' Er verabschiedete sich von seinem Vater und ging. Sein Vater kam zum Imām und berichtete ihm von seiner Lage. Der Pöbel lief umher und sagte: 'Das und das ist geschehen', und der Imām (as.) lächelte und sagte: 'Sie wissen nicht, was wir wissen.'"
الحسين بن علي: أنه أتى النقي (ع) رجل خائف وهو يرتعد ويقول: إن ابني اخذ بمحبتكم والليلة يرمونه من موضع كذا ويدفنونه تحته، قال: فما تريد؟ قال: ما يريد الابوان، فقال: لابأس عليه اذهب فان ابنك يأتيك غدا. فلما أصبح أتاه، ابنه فقال: يا بني ما شأنك؟ قال: لما حفروا القبرو شدو الي الا يدي أتاني عشرة أنفس مطهرة معطرة، وسألوا عن بكائي فذكرت لهم، فقالوا: لوجعل الطالب مطلوبا تجرد نفسك وتخرج وتلزم تربة النبي (ع)؟ قلت: نعم فأخذوا الحاجب فرموه من شاهق الجبل ولم يسمع أحد جزعه ولا رأوا الرجال وأوردوني إليك وهم ينتظرون خروجي إليهم، وودع أباه وذهب. فجاء أبوه إلى الامام وأخبره بحاله فكان الغوغاء تذهب وتقول: وقع كذا وكذا والامام (ع) يتبسم ويقول: إنهم لا يعلمون ما نعلم.
Quelle
Biḥār al-Anwār, al-Maǧlisī, B. 50, S. 174, Ḥadīṯ 54 (nach al-Manāqib des Ibn Šahrāšūb)