ʿAlī b. Muḥammad, von Ibn Ǧumhūr, von seinem Vater, von Faḍāla b. Ayyūb, von as-Sakūnī, der sagte:
Ich trat bei Abū ʿAbd Allāh [Imām aṣ-Ṣādiq] (as.) ein, während ich bekümmert und sorgenvoll war. Da sagte er zu mir: "Sakūnī, weshalb bist du bekümmert?" Ich sagte: "Mir wurde eine Tochter geboren." Da sagte er: "Sakūnī, ihre Last liegt auf der Erde und ihr Unterhalt (rizq) obliegt Gott. Sie lebt in einer anderen als deiner Lebensfrist (aǧal) und isst von einem anderen als deinem Unterhalt."
Da befreite er mich, bei Gott, von meinem Kummer. Er sagte zu mir: "Wie hast du sie genannt?" Ich sagte: "FāṭimaFaṭima az-Zahrāʾ (as.)Tochter des Propheten (ṣ.), Herrin der Frauen der Welten.→ Alle Aḥādīṯ ansehen." Er sagte: "Ach, ach!" Dann legte er seine Hand auf seine Stirn.
Und er sagte: "Der Gesandte GottesProphet Muḥammad (s.)Der Gesandte Gottes (ṣ.) — Siegel der Propheten. Alle Aḥādīṯ von ihm.→ Alle Aḥādīṯ ansehen (s.) sagte: 'Das Recht des Kindes gegenüber seinem Vater besteht darin, wenn es ein Junge ist, dass er dessen Mutter vortrefflich wählt (yastafrihu), seinen Namen schön wählt, ihn das Buch Gottes lehrt, ihn reinigt und ihn das Schwimmen lehrt. Wenn es aber ein Mädchen ist, besteht es darin, dass er ihre Mutter vortrefflich wählt, ihren Namen schön wählt, sie die Sure an-Nūr lehrt, sie nicht die Sure Yūsuf (Josef) lehrt, sie nicht in den Obergemächern (ġuraf) unterbringt und ihre Entsendung zum Haus ihres Ehemannes beschleunigt. Wenn du sie aber Fāṭima genannt hast, dann schmähe sie nicht, verfluche sie nicht und schlage sie nicht.'"
عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدٍ عَنِ ابْنِ جُمْهُورٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ فَضَالَةَ بْنِ أَيُّوبَ عَنِ السَّكُونِيِّ قَالَ:
دَخَلْتُ عَلَى أَبِي عَبْدِ اللَّهِ ع وَ أَنَا مَغْمُومٌ مَكْرُوبٌ فَقَالَ لِي يَا سَكُونِيُّ مِمَّا غَمُّكَ قُلْتُ وُلِدَتْ لِي ابْنَةٌ فَقَالَ يَا سَكُونِيُّ عَلَى الْأَرْضِ ثِقْلُهَا وَ عَلَى اللَّهِ رِزْقُهَا تَعِيشُ فِي غَيْرِ أَجَلِكَ وَ تَأْكُلُ مِنْ غَيْرِ رِزْقِكَ
فَسَرَّى وَ اللَّهِ عَنِّي فَقَالَ لِي مَا سَمَّيْتَهَا قُلْتُ فَاطِمَةَ قَالَ آهِ آهِ ثُمَّ وَضَعَ يَدَهُ عَلَى جَبْهَتِهِ
فَقَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ص حَقُّ الْوَلَدِ عَلَى وَالِدِهِ إِذَا كَانَ ذَكَراً أَنْ يَسْتَفْرِهَ أُمَّهُ وَ يَسْتَحْسِنَ اسْمَهُ وَ يُعَلِّمَهُ كِتَابَ اللَّهِ وَ يُطَهِّرَهُ وَ يُعَلِّمَهُ السِّبَاحَةَ وَ إِذَا كَانَتْ أُنْثَى أَنْ يَسْتَفْرِهَ أُمَّهَا وَ يَسْتَحْسِنَ اسْمَهَا وَ يُعَلِّمَهَا سُورَةَ النُّورِ وَ لَا يُعَلِّمَهَا سُورَةَ يُوسُفَ وَ لَا يُنْزِلَهَا الْغُرَفَ وَ يُعَجِّلَ سَرَاحَهَا إِلَى بَيْتِ زَوْجِهَا أَمَّا إِذَا سَمَّيْتَهَا فَاطِمَةَ فَلَا تَسُبَّهَا وَ لَا تَلْعَنْهَا وَ لَا تَضْرِبْهَا.
Quelle
al-Kāfī (al-Kulainī), B. 6, S. 48–49, Ḥadīṯ 6