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Schrift:
Es überlieferte Ǧamīl b. Darrāǧ:
"Der Mann wird nicht zu Unterhalt gezwungen, außer für den Unterhalt der Eltern und des Kindes."
Ibn Abī ʿUmair sprach: "Ich sprach zu Ǧamīl: 'Und [was ist mit] der Frau?'
Er sprach: 'Es wurde überliefert von ʿAnbasa von Imām aṣ-Ṣādiq (as.), dass er sprach: Wenn er sie kleidet mit dem, was ihre Blöße verhüllt und sie speist mit dem, was ihren Rücken aufrecht hält, so verharrt sie bei ihm; andernfalls scheide er sie.'"
علي بن إبراهيم عن أبيه عن ابن أبي عمير عن جميل بن دراج قال:
لا يجبر الرجل إلا على نفقة الابوين والولد، قال ابن أبي عمير: قلت لجميل: والمرأة؟ قال: قد روى عن عنبسة عن أبي عبد الله عليه السلام قال: إذا كساها ما يواري عورتها ويطعمها ما يقيم صلبها أقامت معه وإلا طلقها
Quelle
al-Kāfī, al-Kulainī, B. 5, S. 292, Ḥadīṯ 1