20. Ḏū l-Ḥiǧǧa
6. Juni 2026
al-Kāfī

Imām al-Bāqir (as.)

Ehe und Partnerschaft
< 1 Min Lesezeit· 78 Wörter
Schrift:
Es überlieferte Muḥammad b. Muslim, dass Imām al-Bāqir (as.) sprach: "Eine Frau kam zum Gesandten Allāhs (s.) und sprach: 'O Gesandter Allāhs, was ist das Recht des Gatten gegenüber der Frau?' Er sprach zu ihr: 'Dass sie ihm gehorche, und ihm nicht ungehorsam sei; und nicht aus seinem Hause [etwas] als Almosen gebe außer mit seiner Erlaubnis; und nicht freiwillig faste außer mit seiner Erlaubnis; und sich ihm selbst nicht versage, auch wenn sie auf einem Kamelsattelrücken wäre.'"
روى الحسن بن محبوب عن مالك بن عطية عن محمد بن مسلم عن أبي جعفر عليه السلام قال: جاءت امرأة إلى رسول الله صلى الله عليه واله فقالت: يا رسول الله ما حق الزوج على المرأة؟ فقال لها: تطيعه ولا تعصيه، ولا تصدق من بيتها شيئا إلا باذنه، ولا تصوم تطوعا إلا بإذنه، ولا تمنعه نفسها وإن كانت على ظهر قتب
Quelle
al-Kāfī, al-Kulainī, B. 5, S. 307, Ḥadīṯ 2
via Al-Ghadir