20. Ḏū l-Ḥiǧǧa
6. Juni 2026
al-Kāfī

Imām aṣ-Ṣādiq (as.)

Islamisches Recht
1 Min Lesezeit· 174 Wörter
Schrift:
Es überlieferte Abū ʿAmr az-Zubairī, dass Imām aṣ-Ṣādiq (as.) sprach: "Er hat dem Auge zur Pflicht gemacht, dass es nicht auf das schaut, was Allāh ihm verboten hat, und dass es sich abwende von dem, was Allāh untersagt hat, von dem, was ihm nicht erlaubt ist. Und das ist sein Werk, und es gehört zum Glauben. So sprach Er, der Gesegnete und Erhabene: ﴾Sprich zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Schamteile hüten﴿, [d. h.] dass sie [nicht] auf ihre [eigenen] Blößen schauen, und [nicht] der Mann auf die Scham seines Bruders schaue, und [er] seine Scham hüte davor, dass man auf sie schaut. Und Er sprach: ﴾Sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Schamteile hüten﴿, davor, dass die eine von ihnen auf die Scham ihrer Schwester schaut, und [sie] ihre Scham davor hüten, dass man auf sie schaut. Und er sprach: 'Alles im Qurʾān vom Hüten der Scham (das bezieht sich auf die Unzucht; außer diesem Verse) denn er bezieht sich auf das Schauen.'"
عن محمد بن يعقوب عن علي بن إبراهيم عن أبيه عن بكر بن صالح عن القاسم بن يزيد عن أبي عمرو الزبيري عن الإمام الصادق عليه السلام قال: وفرض على البصر أن لا ينظر إلى ما حرم الله عليه وأن يعرض عما نهى الله عنه مما لا يحل له وهو عمله وهو من الايمان فقال تبارك وتعالى قل للمؤمنين يغضوا من أبصارهم ويحفظوا فروجهم أن ينظروا إلى عوراتهم وأن ينظر المرء إلى فرج أخيه ويحفظ فرجه أن ينظر إليه وقال قل للمؤمنات يغضضن من أبصارهن ويحفظن فروجهن من أن تنظر إحداهن إلى فرج أختها وتحفظ فرجها من أن ينظر إليه وقال: كل شئ في القرآن من حفظ الفرج فهو من الزنا الا هذه الآية فإنها من النظر
Quelle
al-Kāfī, al-Kulainī, B. 5, S. 559, Ḥadīṯ 14
via Al-Ghadir
Zitierte Qurʾān-Verse
1

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