6. Ṣafar
21. Juli 2026
< 1 Min Lesezeit· 87 Wörter
Schrift:
Es überlieferte Samāʿa b. Mihrān, dass er Imām aṣ-Ṣādiq (as.) befragte: "Wie verhält es sich mit dem Händeschütteln eines Mannes mit einer Frau?" Er sprach: "Dem Manne ist [nur] das Händeschütteln mit einer Frau erlaubt, die ihm zur Ehe verboten ist (maḥram), also die Schwester, die Tochter, die Tante väterlicherseits, die Tante mütterlicherseits, die Tochter der Schwester oder dergleichen. Was aber die Frau anbelangt, die ihm zur Ehe erlaubt ist, so schüttle er ihr nicht die Hand außer hinter dem Gewande, und er drücke nicht ihre Handfläche."
عدة من أصحابنا، عن أحمد بن محمد، عن عثمان بن عيسى، عن سماعة بن مهران قال: سألت أبا عبد الله عليه السلام عن مصافحة الرجل المرأة قال: يحل للرجل أن يصافح المرأة إلا امرأة يحرم عليه أن يتزوجها: أخت أو بنت أو عمة أو خالة أو ابنة أخت أو نحوها فأما المرأة التي يحل له أن يتزوجها فلا يصافحها إلا من وراء الثوب ولا يغمز كفها
Quelle
al-Kāfī, al-Kulainī, B. 5, S. 525, Ḥadīṯ 1
via Al-Ghadir
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