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Schrift:
Imām Ǧaʿfar aṣ-Ṣādiq (as.) sagte:
"Ein Kind wurde zum Propheten (s.) gebracht, damit er für es bitte, und es trug einzelne Haarbüschel (Qanāziʿ). Da weigerte er sich, für es zu bitten und befahl, seinen Kopf zu rasieren."
[Im arabischen Text folgt der Zusatz "und der Gesandte GottesProphet Muḥammad (s.)Der Gesandte Gottes (ṣ.) — Siegel der Propheten. Alle Aḥādīṯ von ihm.→ Alle Aḥādīṯ ansehen (s.) befahl das Rasieren des Bauchhaars" (وَ أَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ بِحَلْقِ شَعْرِ الْبَطْنِ). Er steht in keinem Zusammenhang mit dem Kopfhaar des Kindes und wird als Einschub der Vorlage gewertet, im Deutschen daher nicht wiedergegeben.]
عَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ (عَلَيْهِ السَّلَامُ) قَالَ:
أُتِيَ النَّبِيُّ (صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَآلِهِ) بِصَبِيٍّ يَدْعُو لَهُ وَ لَهُ قَنَازِعُ فَأَبَى أَنْ يَدْعُوَ لَهُ وَ أَمَرَ بِحَلْقِ رَأْسِهِ وَ أَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ (صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَآلِهِ) بِحَلْقِ شَعرِ البَطنِ.
Quelle
al-Kāfī, B. 6, S. 40, Ḥadīṯ 3