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Schrift:
ʿAlī b. Ibrāhīm überlieferte, dass Imām aṣ-Ṣādiq (as.) sprach:
"Dem Gläubigen obliegen sieben Rechte. Das verpflichtendste davon ist, dass der Mann das Wahre spricht, selbst wenn es zum Nachteil seiner selbst oder seiner Eltern wäre; so weicht er ihnen zuliebe nicht von der Wahrheit ab.... Und Sein Wort: ﴾und wegen ihres Wortes: 'Wir haben den Messias ʿĪsā b. Maryam, den Gesandten GottesProphet Muḥammad (s.)Der Gesandte Gottes (ṣ.) — Siegel der Propheten. Alle Aḥādīṯ von ihm.→ Alle Aḥādīṯ ansehen, getötet'﴿4:157 (als Gott ihn zu Sich erhob) und Sein Wort: ﴾und sie töteten ihn nicht und kreuzigten ihn nicht, vielmehr ward es ihnen [nur] vorgemacht﴿."
علي بن إبراهيم عن جعفر بن محمد الصادق عليه السلام قال:
إن على المؤمن سبع حقوق فأوجبها ان يقول الرجل حقا وإن كان على نفسه أو على والديه فلا يميل لهم عن الحق [ … ] وقوله قولهم
إ
نا قتلنا عيسى بن مريم رسول الله لما رفعه الله إليه وقوله وما قتلوه وما صلبوه ولكن شبه لهم
Quelle
Tafsīr al-Qummī, B. 1, S. 156–158