Imām al-Kāẓim (as.) wurde gefragt: "Ein Mann nimmt mit Rosenwasser die Ganzkörperwaschung (ġusl) vor und nimmt damit die Gebetswaschung (wuḍūʾ) für das Gebet vor (, ist das erlaubt)?" Er sagte:
"Darin liegt kein Bedenken."
سُئِلَ: الرَّجُلُ يَغْتَسِلُ بِمَاءِ الْوَرْدِ وَيَتَوَضَّأُ بِهِ لِلصَّلَاةِ؟ قَالَ: لَا بَأْسَ بِذَلِكَ
Quelle
al-Kāfī, al-Kulainī, B. 3, S. 46