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5. Rabīʿ aṯ-Ṯānī 1448n.H.
17. Sept. 2026
< 1 Min Lesezeit· 38 Wörter
Schrift:
Imām al-Mahdī (as.) sagte:
"Was die Fünftelabgabe (ḫums) betrifft, so ist sie unseren Anhängern (šīʿa) erlaubt (mubāḥ) und sie sind von ihr entbunden bis zur Erscheinung unserer Sache (Ẓuhūr), damit ihre Geburt (Herkunft) lauter und nicht unlauter wird."
أَمَّا الْخُمُسُ فَقَدْ أُبِيحَ لِشِيعَتِنَا وَجُعِلُوا مِنْهُ فِي حِلٍّ إِلَى أَنْ يَظْهَرَ أَمْرُنَا لِتَطِيبَ وِلَادَتُهُمْ وَلَا تَخْبُثَ
Quelle
Wasāʾil aš-Šīʿa, al-Ḥurr al-ʿĀmilī, B. 9, S. 550
via Al-Ghadir
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