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5. Rabīʿ aṯ-Ṯānī 1448n.H.
17. Sept. 2026
2 Min Lesezeit· 320 Wörter
Schrift:
Al-Muʿallā b. Ḫunais überlieferte von Abū ʿAbd Allāh [Imām aṣ-Ṣādiq] (as.), der sagte:
Ich fragte ihn: "Welche Rechte hat der Muslim gegenüber dem Muslim?" Er (as.) sagte: "Er hat sieben verpflichtende Rechte. Es gibt keines dieser Rechte, ohne dass es ihm obliegt. Wenn er eines davon vernachlässigt, tritt er aus der Gefolgschaft (Walāya) Gottes und Seinem Gehorsam aus, und Gott hat an ihm keinen Anteil." Ich sagte zu ihm: "Geopfert sei ich dir! Welche sind das?" Er (as.) sagte: "O Muʿallā, wahrlich, ich bin um dich besorgt und fürchte, dass du sie kennst, aber nicht bewahrst, und dass du sie kennst, aber nicht danach handelst." Ich sagte: "Es gibt keine Kraft außer durch Gott." Er (as.) sagte: "(1. Recht:) Das leichteste dieser Rechte ist, dass du für ihn liebst, was du für dich selbst liebst, und dass du für ihn verabscheust, was du für dich selbst verabscheust. (2. Recht:) Dass du seinen Unmut meidest, seinem Wohlgefallen folgst und seinem Befehl gehorchst. (3. Recht:) Dass du ihm mit deiner Person, deinem Vermögen, deiner Zunge, deiner Hand und deinem Fuß beistehst. (4. Recht:) Dass du sein Auge, sein Wegweiser und sein Spiegel bist. (5. Recht:) Dass du nicht satt bist, während er hungert, nicht deinen Durst stillst, während er dürstet, und nicht bekleidet bist, während er entblößt ist. (6. Recht:) Dass du keine Ehefrau hast, während dein Bruder keine Ehefrau hat, und dass du einen Diener hast, während dein Bruder keinen Diener hat, und dass du deinen Diener schickst, damit er seine Kleidung wäscht, sein Essen zubereitet und sein Bett richtet. (7. Recht:) Dass du seinen Schwur erfüllst, seiner Einladung folgst, seinen Kranken besuchst, an seinem Begräbnis teilnimmst und, wenn du weißt, dass er ein Bedürfnis hat, dich beeilst, es für ihn zu erfüllen, und ihn nicht dazu bringst, dich darum zu bitten. Wenn du dies getan hast, hast du deine Walāya mit seiner Walāya verbunden und seine Walāya mit deiner Walāya."
عَنْ الْمُعَلَّى بْنِ خُنَيْسٍ عَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ عَلَيْهِ السَّلَامُ قَالَ: قُلْتُ لَهُ مَا حَقُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ؟ قَالَ: لَهُ سَبْعُ حُقُوقٍ وَاجِبَاتٍ مَا مِنْهُنَّ حَقٌّ إِلَّا وَهُوَ عَلَيْهِ وَاجِبٌ، إِنْ ضَيَّعَ مِنْهَا حَقّاً خَرَجَ مِنْ وِلَايَةِ اللَّهِ وَطَاعَتِهِ، وَلَمْ يَكُنْ لِلَّهِ فِيهِ نَصِيبٌ. قُلْتُ لَهُ: جُعِلْتُ فِدَاكَ، مَا هِيَ؟ قَالَ:
يَا مُعَلَّى، إِنِّي عَلَيْكَ شَفِيقٌ، وَإِنِّي أَخَافُ أَنْ تَعْلَمَ وَلَا تَحْفَظَ، وَتَعْلَمَ وَلَا تَعْمَلَ. قُلْتُ: لَا قُوَّةَ إِلَّا بِاللَّهِ. قَالَ: أَيْسَرُ حَقٍّ مِنْهَا أَنْ تُحِبَّ لَهُ مَا تُحِبُّ لِنَفْسِكَ، وَتَكْرَهَ لَهُ مَا تَكْرَه لِنَفْسِكَ. وَالْحَقُّ الثَّانِي: أَنْ تَجْتَنِبَ سَخَطَهُ، وَتَتَّبِعَ رِضَاهُ، وَتُطِيعَ أَمْرَهُ. وَالْحَقُّ الثَّالِثُ: أَنْ تُعِينَهُ بِنَفْسِكَ وَمَالِكَ وَلِسَانِكَ وَيَدِكَ وَرِجْلِكَ. وَالْحَقُّ الرَّابِعُ: أَنْ تَكُونَ عَيْنَهُ وَدَلِيلَهُ وَمِرْآتَهُ. وَالْحَقُّ الْخَامِسُ: أَنْ لَا تَشْبَعَ وَيَجُوعُ، وَلَا تَرْوَى وَيَظْمَأُ، وَلَا تَلْبَسَ وَيَعْرَى. وَالْحَقُّ السَّادِسُ: أَنْ لَا تَكُونَ لَكَ امْرَأَةٌ وَلَيْسَ لِأَخِيكَ امْرَأَةٌ، وَيَكُونَ لَكَ خَادِمٌ وَلَيْسَ لِأَخِيكَ خَادِمٌ، وَأَنْ تَبْعَثَ خَادِمَكَ فَيَغْسِلَ ثِيَابَهُ وَيَصْنَعَ طَعَامَهُ وَيُمَهَّدَ فِرَاشَهُ. وَالْحَقُّ السَّابِعُ: أَنْ تُبِرَّ قَسَمَهُ، وَتُجِيبَ دَعْوَتَهُ، وَتَعُودَ مَرَضَهُ، وَتَشْهَدَ جَنَازَتَهُ، وَإِذَا عَلِمْتَ أَنَّ لَهُ حَاجَةً تُبَادِرُ إِلَى قَضَائِهَا، وَلَا تُكْلِفُهُ أَنْ يَسْأَلَكَ هَا، فَإِذَا فَعَلْتَ ذَلِكَ وَصَلْتَ وِلَايَتَكَ بِوِلَايَتِهِ وَوِلَايَتَهُ بِوِلَايَتِكَ.
Quelle
al-Kāfī, B. 2, S. 169, Ḥadīṯ 2
via Al-Ghadir
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