Imām Zain al-ʿĀbidīn (as.) sagte:
"Der Gläubige erhält mit seinem Bittgebet eines von dreien: Entweder wird es für ihn aufbewahrt, oder es wird ihm unverzüglich gewährt, oder es wehrt von ihm ein Unheil ab, das ihn treffen wollte."
الْمُؤْمِنُ مِنْ دُعَائِهِ عَلَىٰ ثَلَاثٍ: إِمَّا أَنْ يُدَّخَرَ لَهُ، وَإِمَّا أَنْ يُعَجَّلَ لَهُ، وَإِمَّا أَنْ يُدْفَعَ عَنْهُ بَلَاءٌ يُرِيدُ أَنْ يُصِيبَهُ.
Quelle
Tuḥaf al-ʿUqūl, B. 1, S. 280