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5. Rabīʿ aṯ-Ṯānī 1448n.H.
17. Sept. 2026
< 1 Min Lesezeit· 87 Wörter
Schrift:
Zurāra überlieferte, dass Imām al-Bāqir (as.) sprach:
"Die Frau erbt nichts von dem, was ihr Gatte hinterlässt, von den Dörfern, den Häusern, den Waffen und dem Vieh. Sie erbt aber vom Vermögen, vom Hausrat, von den Gewändern und vom Hausgerät, das er hinterlässt. Und der Wert der Steine, der Türen, der Balken und des Schilfrohrs wird geschätzt und ihr wird ihr Recht daraus gegeben." Und Zurāra und Muḥammad b. Muslim überlieferten, dass Imām al-Bāqir (as.) sprach: "Die Frauen erben weder vom Land etwas noch vom Grundbesitz (al-ʿaqār)."
عن زرارة عن أبي جعفر عليه السلام ان المرأة لا ترث مما ترك زوجها من القرى والدور والسلاح والدواب شيئا وترث من المال والفرش والثياب ومتاع البيت مما ترك، ويقوم النقض والأبواب والجذوع والقصب فتعطى حقها منه. وعن زرارة ومحمد بن مسلم عن أبي جعفر عليه السلام قال: النساء لا يرثن من الأرض ولا من العقار شيئا
Quelle
al-Kāfī, al-Kulainī, B. 1, S. 127
via Al-Ghadir
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