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Schrift:
Al-Kulainī berichtet im Kāfī: Aḥmad b. Idrīs und andere, von Muḥammad b. Aḥmad, von ʿAlī b. ar-Rayyān, von seinem Vater, von Yūnus oder einem anderen, von dem, den er nannte, von Abū ʿAbdallāh (as.). Er sagte:
"Ich sagte zu ihm: 'Ich sei dein Lösegeld, mir ist zu Ohren gekommen, dass du mit dem Ertrag von ʿAin Ziyād etwas Bestimmtes zu tun pflegtest, und ich möchte es gern von dir selbst hören.' Er sagte zu mir: 'Ja. Wenn die Früchte reif wurden, ließ ich in die Mauern des Gartens Lücken brechen, damit die Leute hineinkommen und essen. Und ich ließ jeden Tag zehn Tücher ausbreiten, an jedem Tuch saßen zehn, und sooft zehn gegessen hatten, kamen zehn andere, und jedem von ihnen wurde ein Mudd frischer Datteln hingelegt. Und ich ließ allen Nachbarn des Gutes, dem Greis und der Alten, dem Kind und dem Kranken, der Frau und dem, der nicht kommen und davon essen konnte, jedem einen Mudd zukommen. Wenn dann die Ernte eingebracht war, zahlte ich den Verwaltern, den Bevollmächtigten und den Arbeitern ihren Lohn und brachte den Rest nach Medina und verteilte ihn unter die Familien und die Bedürftigen, zwei Kamellasten oder drei, weniger oder mehr, je nach ihrem Anspruch. Und danach blieben mir vierhundert Dinar, und der Ertrag des Gutes war viertausend Dinar.'"
أحمد بن إدريس وغيره عن محمد بن أحمد عن علي بن الريان عن أبيه عن يونس أو غيره عمن ذكره عن أبي عبد الله (ع) قال:
قلت له جعلت فداك بلغني أنك كنت تفعل في غلة عين زياد شيئا وأنا أحب أن أسمعه منك قال فقال لي نعم كنت آمر إذا أدركت الثمرة أن يثلم في حيطانها الثلم ليدخل الناس ويأكلوا وكنت آمر في كل يوم أن يوضع عشر بنيات يقعد على كل بنية عشرة كلما أكل عشرة جاء عشرة أخرى يلقى لكل نفس منهم مد من رطب وكنت آمر لجيران الضيعة كلهم الشيخ والعجوز والصبي والمريض والمرأة ومن لا يقدر أن يجيء فيأكل منها لكل إنسان منهم مد فإذا كان الجذاذ وفيت القوام والوكلاء والرجال أجرتهم وأحمل الباقي إلى المدينة ففرقت في أهل البيوتات والمستحقين الراحلتين والثلاثة والأقل والأكثر على قدر استحقاقهم وحصل لي بعد ذلك أربعمائة دينار وكان غلتها أربعة آلاف دينار.
Quelle
Biḥār al-Anwār, al-Maǧlisī, B. 47, S. 51–52, Ḥadīṯ 83 (nach al-Kāfī des al-Kulainī)