Zu den Begründungen, die al-Faḍl b. Šāḏān – Gott erbarme Sich seiner – von Imām ar-Riḍā (as.) überlieferte, gehört dessen Aussage:
"Den Menschen wurde der Gebetsruf (al-aḏān) aus vielen Gründen vorgeschrieben. Dazu gehört, dass er den Vergesslichen erinnert, den Unaufmerksamen aufmerksam macht und denjenigen über die Gebetszeit unterrichtet, der sie nicht kennt oder von ihr abgelenkt ist.
Der Gebetsrufer ruft damit zur Anbetung des Schöpfers auf, ermutigt dazu, bekennt Seine Einheit, verkündet offen den Glauben, macht den Islam bekannt und erinnert denjenigen an das Gebet, der es vergessen hat.
Er wird Gebetsrufer genannt, weil er durch den Gebetsruf zum Gebet aufruft.
Der Gebetsruf beginnt mit der Verkündung von Gottes Größe (takbīr) und endet mit dem Bekenntnis, dass es keine Gottheit außer Gott gibt (tahlīl), weil Gott, mächtig und erhaben ist Er, wollte, dass man mit Seinem Gedenken und Seinem Namen beginnt.
Denn beim Takbīr steht der Name Gottes am Anfang der Formel und beim Tahlīl am Ende.
Die Formeln wurden jeweils zweimal festgelegt, damit sie wiederholt an die Ohren der Zuhörer gelangen und sich ihnen einprägen. Wenn jemand die erste Äußerung überhört, soll er die zweite nicht überhören.
Und weil das Gebet in jeweils zwei Gebetseinheiten verrichtet wird, wurden auch die Formeln des Gebetsrufs jeweils zweimal festgelegt.
Am Anfang des Gebetsrufs wurde der Takbīr viermal festgelegt, weil der Gebetsruf beginnt, während die Menschen unaufmerksam sind, und ihm keine Rede vorausgeht, die den Zuhörer darauf aufmerksam macht. Deshalb dienen die ersten beiden Takbīr-Formeln dazu, die Zuhörer auf die folgenden Formeln des Gebetsrufs aufmerksam zu machen.
Nach dem Takbīr wurden die beiden Bezeugungen festgelegt, weil der Anfang des Glaubens das Bekenntnis zur Einheit Gottes und die Anerkennung Gottes, gesegnet und erhaben ist Er, als des Einen ist.
Das Zweite ist das Bekenntnis zum GesandtenProphet Muḥammad (s.)Der Gesandte Gottes (ṣ.) — Siegel der Propheten. Alle Aḥādīṯ von ihm.→ Alle Aḥādīṯ ansehen (s.) und seiner Sendung. Der Gehorsam gegenüber beiden und die Erkenntnis beider sind miteinander verbunden.
Denn die Grundlage des Glaubens bilden die beiden Bezeugungen. Deshalb wurden beide Bezeugungen jeweils zweimal festgelegt, so wie auch bei den übrigen Rechtsansprüchen zwei Zeugen vorgesehen sind.
Wenn der Diener Gottes Einheit bekennt und die Sendung des Gesandten (s.) anerkennt, hat er damit den gesamten Glauben bekannt, denn die Grundlage des Glaubens ist das Bekenntnis zu Gott und Seinem Gesandten.
Nach den beiden Bezeugungen wurde der Aufruf zum Gebet festgelegt, weil der Gebetsruf für das Gebet bestimmt ist.
Er enthält in seiner Mitte den Aufruf zum Gebet sowie den Aufruf zum Erfolg und zur besten Handlung.
Und man ließ die Rede mit Seinem Namen enden, wie man sie mit Seinem Namen begonnen hatte."
وَ فِيمَا ذَكَرَهُ اَلْفَضْلُ بْنُ شَاذَانَ رَحِمَهُ اَللَّهُ مِنَ اَلْعِلَلِ عَنِ اَلرِّضَا عَلَيْهِ اَلسَّلاَمُ أَنَّهُ قَالَ:
«إِنَّمَا أُمِرَ اَلنَّاسُ بِالْأَذَانِ لِعِلَلٍ كَثِيرَةٍ مِنْهَا أَنْ يَكُونَ تَذْكِيراً لِلنَّاسِي وَ تَنْبِيهاً لِلْغَافِلِ وَ تَعْرِيفاً لِمَنْ جَهِلَ اَلْوَقْتَ وَ اِشْتَغَلَ عَنْهُ وَ يَكُونَ اَلْمُؤَذِّنُ بِذَلِكَ دَاعِياً لِعِبَادَةِ اَلْخَالِقِ وَ مُرَغِّباً فِيهَا وَ مُقِرّاً لَهُ بِالتَّوْحِيدِ مُجَاهِراً بِالْإِيمَانِ مُعْلِناً بِالْإِسْلاَمِ مُؤَذِّناً لِمَنْ يَنْسَاهَا وَ إِنَّمَا يُقَالُ لَهُ مُؤَذِّنٌ لِأَنَّهُ يُؤَذِّنُ بِالْأَذَانِ بِالصَّلاَةِ وَ إِنَّمَا بُدِئَ فِيهِ بِالتَّكْبِيرِ وَ خُتِمَ بِالتَّهْلِيلِ لِأَنَّ اَللَّهَ عَزَّ وَ جَلَّ أَرَادَ أَنْ يَكُونَ اَلاِبْتِدَاءُ بِذِكْرِهِ وَ اِسْمِهِ وَ اِسْمُ اَللَّهِ فِي اَلتَّكْبِيرِ فِي أَوَّلِ اَلْحَرْفِ وَ فِي اَلتَّهْلِيلِ فِي آخِرِهِ وَ إِنَّمَا جُعِلَ مَثْنَى مَثْنَى لِيَكُونَ تَكْرَاراً فِي آذَانِ اَلْمُسْتَمِعِينَ مُؤَكِّداً عَلَيْهِمْ إِنْ سَهَا أَحَدٌ عَنِ اَلْأَوَّلِ لَمْ يَسْهُ عَنِ اَلثَّانِي وَ لِأَنَّ اَلصَّلاَةَ رَكْعَتَانِ رَكْعَتَانِ فَلِذَلِكَ جُعِلَ اَلْأَذَانُ مَثْنَى مَثْنَى وَ جُعِلَ اَلتَّكْبِيرُ فِي أَوَّلِ اَلْأَذَانِ أَرْبَعاً لِأَنَّ أَوَّلَ اَلْأَذَانِ إِنَّمَا يُبْدَأُ غَفْلَةً وَ لَيْسَ قَبْلَهُ كَلاَمٌ يُنَبِّهُ اَلْمُسْتَمِعَ لَهُ فَجُعِلَ اَلْأُولَيَانِ تَنْبِيهاً لِلْمُسْتَمِعِينَ لِمَا بَعْدَهُ فِي اَلْأَذَانِ وَ جُعِلَ بَعْدَ اَلتَّكْبِيرِ اَلشَّهَادَتَانِ لِأَنَّ أَوَّلَ اَلْإِيمَانِ هُوَ اَلتَّوْحِيدُ وَ اَلْإِقْرَارُ لِلَّهِ تَبَارَكَ وتَعَالَى بِالْوَحْدَانِيَّةِ وَ اَلثَّانِيَ اَلْإِقْرَارُ لِلرَّسُولِ صَلَّى اَللَّهُ عَلَيْهِ وَ آلِهِ بِالرِّسَالَةِ وَ أَنَّ إِطَاعَتَهُمَا وَ مَعْرِفَتَهُمَا مَقْرُونَتَانِ وَ لِأَنَّ أَصْلَ اَلْإِيمَانِ إِنَّمَا هُوَ اَلشَّهَادَتَانِ فَجُعِلَ شَهَادَتَيْنِ شَهَادَتَيْنِ كَمَا جُعِلَ فِي سَائِرِ اَلْحُقُوقِ شَاهِدَانِ فَإِذَا أَقَرَّ اَلْعَبْدُ لِلَّهِ عَزَّ وَ جَلَّ بِالْوَحْدَانِيَّةِ وَ أَقَرَّ لِلرَّسُولِ صَلَّى اَللَّهُ عَلَيْهِ وَ آلِهِ بِالرِّسَالَةِ فَقَدْ أَقَرَّ بِجُمْلَةِ اَلْإِيمَانِ لِأَنَّ أَصْلَ اَلْإِيمَانِ إِنَّمَا هُوَ بِاللَّهِ وَ بِرَسُولِهِ وَ إِنَّمَا جُعِلَ بَعْدَ اَلشَّهَادَتَيْنِ اَلدُّعَاءُ إِلَى اَلصَّلاَةِ لِأَنَّ اَلْأَذَانَ إِنَّمَا وُضِعَ لِمَوْضِعِ اَلصَّلاَةِ وَ إِنَّمَا هُوَ نِدَاءٌ إِلَى اَلصَّلاَةِ فِي وَسَطِ اَلْأَذَانِ وَ دُعَاءٌ إِلَى اَلْفَلاَحِ وَ إِلَى خَيْرِ اَلْعَمَلِ وَ جُعِلَ خَتْمُ اَلْكَلاَمِ بِاسْمِهِ كَمَا فُتِحَ بِاسْمِهِ.
Quelle
Man lā yaḥḍuruhu l-Faqīh (aš-Šaiḫ aṣ-Ṣadūq), B. 1, S. 298–299, Ḥadīṯ 914