20. Ḏū l-Ḥiǧǧa
6. Juni 2026
al-Kāfī

Imām al-Bāqir (as.)

Gebet
1 Min Lesezeit· 217 Wörter
Schrift:
Zurāra berichtete über Imām al-Bāqir (a.): "Ich sprach zu ihm: " " Obliegt einer Frau ein Gebetsruf und Gemeinderuf? " So sprach er: " Wenn sie den Gebetsruf des Stammes hört, dann obliegt ihr nichts und falls nicht, dann obliegt ihr nicht mehr als die beiden Bekenntnisse, denn Gott sprach zu den Männern: "Verrichtet das Gebet." Und zu den Frauen sprach Er: "Verrichtet das Gebet, entrichtet die Abgabe und gehorcht Gott und Seinem Gesandten." " Dann sagte er: " Wenn eine Frau im Gebet steht, dann platziert sie ihre beiden Füße dicht aneinander und lässt zwischen beiden keinen Abstand und sie drückt ihre beiden Hände an ihre Brust. An die Stelle ihrer beiden Brüste. Wenn sie sich verneigt, dann tut sie ihre beiden Hände über ihre Knie auf ihre beiden Oberschenkel, damit sie sich nicht zu sehr beugt, worauf sich ihr Gesäß hebt. Wenn sie sitzt, dann auf ihren beiden Gesäßbacken. Nicht wie ein Mann sitzt und wenn sie für die Niederwerfung niedersinkt, dann beginnt sie das Sitzen mit den Knien vor den Händen. Dann wirft sie sich dicht zum Boden nieder. Wenn sie beim Sitzen ist, dann tut sie ihre beiden Oberschenkel zusammen und richtet ihre Knie vom Boden auf und wenn sie aufsteht, dann stiehlt sie sich davon. Sie hebt ihr Gesäß nicht zuerst. "
أبى رحمه الله قال
Quelle
al-Kāfī, al-Kulainī, B. 3, S. 335 – 336, Ḥadīṯ 2
via Al-Ghadir