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Schrift:
Es berichtete mir mein Vater, von ʿAbdallāh b. Yaḥyā, von Ibn Muskān, von Abū Baṣīr, von Abū ʿAbdillāh [Imām aṣ-Ṣādiq] (as.), der sagte:
"Unter den Kindern Israels war ein Mann, der einen Weingarten hatte. Die Schafe eines anderen Mannes weideten nachts darin, fraßen ihn ab und verwüsteten ihn. Da kam der Besitzer des Weingartens zu Dāwūd (as.) und klagte gegen den Besitzer der Schafe. Dāwūd (as.) sagte: Geht zu Sulaimān, damit er zwischen euch richte. Sie gingen zu ihm, und Sulaimān sagte: Wenn die Schafe Stamm und Zweige gefressen haben, so muss der Besitzer der Schafe dem Besitzer des Weingartens die Schafe und das, was in ihren Leibern ist, geben. Haben sie aber die Zweige genommen und nicht den Stamm, so gibt er ihre Jungen dem Besitzer des Weingartens. Das war auch das Urteil Dāwūds. Er wollte nur, dass die Kinder Israels erkennen, dass Sulaimān (as.) sein Bevollmächtigter (waṣī) nach ihm ist. Sie unterschieden sich nicht im Urteil, und hätten sich ihre Urteile unterschieden, so hätte Er gesagt: Und Wir waren Zeugen ihrer beider Urteile (li-ḥukmihimā)."
حدثني أبي، عن عبدالله بن يحيى، عن ابن مسكان، عن أبي بصير، عن أبي عبدالله (ع) قال:
كان في بني إسرائيل رجل كان له كرم ونفشت فيه غنم لرجل آخر بالليل وقضمته وأفسدته، فجاء صاحب الكرم إلى داود (ع) فاستعدى على صاحب الغنم فقال داود (ع): اذهبا إلى سليمان ليحكم بينكما، فذهبا إليه، فقال سليمان: إن كانت الغنم أكلت الاصل والفرع فعلى صاحب الغنم أن يدفع إلى صاحب الكرم الغنم وما في بطنها، وإن كانت ذهبت بالفرع ولم تذهب بالاصل فإنه يدفع ولدها إلى صاحب الكرم، وكان هذا حكم داود، وإنما أراد أن يعرف بني إسرائيل أن سليمان (ع) وصيه بعده، ولم يختلفا في الحكم، ولو اختلف حكمهما لقال: « وكنا لحكمهما شاهدين ».
Quelle
Biḥār al-Anwār, al-Maǧlisī, B. 14, S. 131, Ḥadīṯ 2 (nach Tafsīr al-Qummī)