Al-Wāqidī [berichtet]:
Als der Tod an FāṭimaFaṭima az-Zahrāʾ (as.)Tochter des Propheten (ṣ.), Herrin der Frauen der Welten.→ Alle Aḥādīṯ ansehen herantrat, verfügte sie testamentarisch gegenüber ʿAlī, dass Abū Bakr und ʿUmar nicht das Totengebet über sie sprechen sollen. Er handelte nach ihrer Verfügung.
الْوَاقِدِيُ أَنَّ
فَاطِمَةَ لَمَّا حَضَرَتْهَا الْوَفَاةُ أَوْصَتْ عَلِيّاً أَنْ لَا يُصَلِّيَ عَلَيْهَا أَبُو بَكْرٍ وَ عُمَرُ فَعَمِلَ بِوَصِيَّتِهَا.
Quelle
Manāqib Āl Abī Ṭālib (Ibn Šahrāšūb), B. 3, S. 363
Quellenhinweis: Historischer Bericht: Ibn Šahrāšūb (gest. 588 h.) zitiert den sunnitischen Historiker al-Wāqidī (gest. 207 h.) ohne Überlieferungskette. Berichtet wird, dass Fāṭima (as.) vor ihrem Tod ʿAlī (as.) testamentarisch verfügte, dass Abū Bakr und ʿUmar nicht das Totengebet über sie sprechen sollen, und dass er danach handelte.