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19. Ǧumādā l-Ūlā 1448n.H.
1. Nov. 2026
al-Ḫiṣāl

Imām al-Bāqir (as.)

Familie & GesellschaftFrauen1228 Wörter, etwa 6 Min

Aḥmad b. al-Ḥasan al-Qaṭṭān berichtete uns, er sagte: al-Ḥasan b. ʿAlī al-ʿAskarī berichtete uns, er sagte: Abū ʿAbd Allāh Muḥammad b. Zakariyyā al-Baṣrī berichtete uns, er sagte: Ǧaʿfar b. Muḥammad b. ʿUmāra berichtete uns, von seinem Vater, von Ǧābir b. Yazīd al-Ǧuʿfī, der sagte: Ich hörte Abū Ǧaʿfar Muḥammad b. ʿAlī al-Bāqir (as.) sagen:
"Den Frauen obliegt kein Gebetsruf (aḏān), keine Iqāma, kein Freitagsgebet, kein Gemeinschaftsgebet (ǧamāʿa), kein Besuch von Kranken, kein Geleit der Leichenzüge, kein lautes Rufen der Talbiya, kein Eilen (harwala) zwischen aṣ-Ṣafā und al-Marwa, kein Berühren des Schwarzen Steins, kein Betreten der Kaʿba und kein Kahlscheren (ḥalq). Sie kürzen nur von ihren Haaren. Die Frau übernimmt weder das Richteramt noch die Befehlsgewalt (imāra). Sie wird nicht um Rat gefragt und schlachtet nicht, außer aus Notlage. Bei der Gebetswaschung (wuḍūʾ) beginnt sie mit der Innenseite des Unterarms und der Mann mit seiner Außenseite. Sie streicht nicht so, wie die Männer streichen, sondern ihr obliegt es beim Morgengebet und beim Maġrib-Gebet, den Schleier (ḫimār) von der Stelle ihres Kopfstreichens (masḥ) abzulegen und darüber zu streichen. Bei den übrigen Gebeten führt sie ihren Finger ein und streicht über ihren Kopf, ohne ihren Schleier von sich abzulegen. Wenn sie in ihrem Gebet steht, schließt sie ihre Füße zusammen, legt ihre Hände auf ihre Brust und legt bei ihrer Verbeugung (rukūʿ) ihre Hände auf ihre Oberschenkel. Sie setzt sich. Wenn sie sich niederwerfen will, wirft sie sich nieder, dicht an den Boden gedrückt. Wenn sie ihren Kopf von der Niederwerfung hebt, setzt sie sich, dann erhebt sie sich zum Stehen. Wenn sie sich zum Tašahhud setzt, hebt sie ihre Füße an und schließt ihre Oberschenkel zusammen. Wenn sie den Tasbīḥ spricht, zählt sie mit den Fingerspitzen, denn sie werden befragt (masʾūlāt). Wenn sie ein Anliegen (ḥāǧa) an Gott, den Mächtigen und Erhabenen, hat, steigt sie auf ihr Haus [das Dach] hinauf, verrichtet zwei Rakʿa und entblößt ihren Kopf zum Himmel hin. Wenn sie dies tut, erhört Gott sie und enttäuscht sie nicht. Ihr obliegt die Ganzkörperwaschung (ġusl) des Freitags nicht auf der Reise und es ist ihr nicht erlaubt, sie am Wohnort zu unterlassen. Die Zeugenaussage der Frauen ist in nichts zulässig, was die Ḥadd-Strafen (ḥudūd) betrifft. Ihre Zeugenaussage ist weder bei der Scheidung noch bei der Sichtung des Neumonds zulässig, zulässig ist ihre Zeugenaussage aber in dem, was dem Mann anzusehen nicht erlaubt ist. Den Frauen steht von den oberen Teilen (sarawāt) des Weges nichts zu und ihnen gehören dessen beide Seiten. Es ist ihnen nicht erlaubt, die Obergemächer (ġuraf) zu beziehen und das Schreiben zu lernen. Empfohlen ist für sie, den Umgang mit der Spindel (miġzal) und die Sure an-Nūr zu lernen und missbilligt ist es für sie, die Sure Yūsuf zu lernen. Wenn eine Frau vom Islam abfällt, wird sie zur ReueTawba — ReueAufrichtige Umkehr und Rückkehr zu Gott nach einer Sünde.→ Verwandte Aḥādīṯ aufgefordert. Bereut sie [so ist es gut], andernfalls wird sie dauerhaft im Gefängnis festgehalten. Sie wird nicht getötet, wie der Mann getötet wird, wenn er abfällt, sondern sie wird zu schwerem Dienst herangezogen und vom Essen und Trinken ferngehalten, außer dem, womit sie sich selbst am Leben hält. Sie wird nur mit grober Speise (ǧašib) gespeist und nur in dicke und raue Kleider gekleidet. Sie wird für das Gebet und das FastenṢawm — FastenDas Fasten, besonders im Monat Ramaḍān — eine der Säulen der Religion.→ Verwandte Aḥādīṯ geschlagen. Den Frauen ist keine Kopfsteuer (ǧizya) auferlegt. Wenn die Niederkunft (wilāda) einer Frau ansteht, ist es verpflichtend, die Frauen, die sich im Haus befinden, hinauszubringen, damit sie nicht die Ersten sind, die auf ihre Blöße (ʿawra) schauen. Der menstruierenden Frau und dem Ǧunub-Befindlichen ist es nicht erlaubt, beim Talqīn des Toten anwesend zu sein, weil die Engel durch beide belästigt werden. Es ist beiden nicht erlaubt, den Toten in sein Grab zu legen. Wenn eine Frau von ihrem Sitzplatz aufsteht, ist es dem Mann nicht erlaubt, sich dort hinzusetzen, bis [der Platz] erkaltet ist. Der Ǧihād der Frau ist das gute Verhalten gegenüber dem Ehemann (ḥusn at-tabaʿʿul). Unter den Menschen hat ihr Ehemann das größte Recht an ihr und er ist unter den Menschen am meisten berechtigt, das Gebet über sie zu sprechen, wenn sie gestorben ist. Es ist der Frau nicht erlaubt, sich vor der Jüdin und der Christin zu entblößen, weil diese es ihren Ehemännern beschreiben. Es ist ihr nicht erlaubt, sich zu parfümieren, wenn sie ihr Haus verlässt. Es ist ihr nicht erlaubt, sich den Männern anzugleichen, denn der Gesandte GottesProphet Muḥammad (s.)Der Gesandte Gottes (ṣ.) — Siegel der Propheten. Alle Aḥādīṯ von ihm.→ Alle Aḥādīṯ ansehen (s.) verfluchte die Männer, die sich den Frauen angleichen, und er verfluchte die Frauen, die sich den Männern angleichen. Es ist der Frau nicht erlaubt, sich schmucklos zu lassen, ohne wenigstens einen Faden um ihren Hals zu hängen. Es ist nicht erlaubt, dass sie ihre Nägel weiß zeigt, ohne sie wenigstens mit Henna zu bestreichen. Sie färbt ihre Hände nicht während ihrer Menstruation, weil für sie der Satan zu befürchten ist. Wenn eine Frau in ihrem Gebet ein Anliegen hat, klatscht sie mit ihren Händen, der Mann aber nickt mit seinem Kopf, während er im Gebet ist, deutet mit seiner Hand und spricht den Tasbīḥ. Es ist der Frau nicht erlaubt, ohne Schleier (ḫimār) zu beten, es sei denn, sie ist eine Sklavin, denn diese betet ohne Schleier mit entblößtem Kopf. Der Frau ist es erlaubt, Brokat (dībāǧ) und Seide außerhalb von Gebet und Iḥrām zu tragen. Den Männern ist dies verboten, außer im Ǧihād. Es ist ihr erlaubt, einen Goldring zu tragen und darin zu beten. Den Männern ist dies verboten, außer im Ǧihād. Der Prophet (s.) sagte: 'O ʿAlī! Trage keinen Goldring, denn er ist dein Schmuck im Paradies und trage keine Seide, denn sie ist dein Gewand im Paradies.' Der Frau ist es über ihr Vermögen weder erlaubt, eine Freilassung (ʿitq) noch eine Wohltat (birr) zu vollziehen, außer mit der Erlaubnis ihres Ehemannes. Es ist ihr nicht erlaubt, freiwillig zu fasten, außer mit der Erlaubnis ihres Ehemannes. Es ist der Frau nicht erlaubt, einem Nicht-Maḥram die Hand zu geben, außer hinter ihrem Gewand und sie leistet den Treueid nur hinter ihrem Gewand. Es ist nicht erlaubt, dass sie freiwillig die Pilgerfahrt (ḥaǧǧ) vollzieht, außer mit der Erlaubnis ihres Ehemannes. Es ist der Frau nicht erlaubt, das Bad (ḥammām) zu betreten, denn dies ist ihr verboten. Es ist der Frau nicht erlaubt, auf einem Sattel (sarǧ) zu reiten, außer aus Notwendigkeit oder auf einer Reise. Das Erbe der Frau ist die Hälfte des Erbes des Mannes und ihr Blutgeld (diya) ist die Hälfte des Blutgelds des Mannes. Bei Verletzungen (ǧirāḥāt) entspricht die Frau dem Mann, bis sie ein Drittel des Blutgelds erreicht. Wenn [das Blutgeld] das Drittel übersteigt, steigt der Mann auf und die Frau sinkt ab. Wenn die Frau allein mit dem Mann betet, stellt sie sich hinter ihn und nicht neben ihn. Wenn die Frau stirbt, stellt sich der Betende bei ihrer Brust auf und beim Mann, wenn er über ihn betet, bei seinem Kopf. Wenn die Frau ins Grab gelegt wird, stellt sich ihr Ehemann an eine Stelle, an der er ihre Hüfte fassen kann. Und es gibt keinen Fürsprecher für die Frau, der bei ihrem Herrn erfolgreicher ist als die Zufriedenheit ihres Ehemannes. Als FāṭimaFaṭima az-Zahrāʾ (as.)Tochter des Propheten (ṣ.), Herrin der Frauen der Welten.→ Alle Aḥādīṯ ansehen (as.) starb, trat Amīr al-MuʾminīnImam ʿAlī (as.)Erster Imam, Fürst der Gläubigen (Amīr al-Muʾminīn).→ Alle Aḥādīṯ ansehen (as.) zu ihr hin und sagte: 'O Gott! Gewiss, ich bin zufrieden mit der Tochter deines Propheten. O Gott! Gewiss, sie wurde vereinsamt, so tröste sie. O Gott! Gewiss, sie wurde verlassen, so verbinde sie. O Gott! Gewiss, sie wurde unterdrückt, so richte für sie und du bist der Beste der Richtenden.'"
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ الْحَسَنِ الْقَطَّانُ قَالَ حَدَّثَنَا الْحَسَنُ بْنُ عَلِيٍّ الْعَسْكَرِيُّ قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو عَبْدِ اللَّهِ مُحَمَّدُ بْنُ زَكَرِيَّا الْبَصْرِيُّ قَالَ حَدَّثَنَا جَعْفَرُ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ عُمَارَةَ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَابِرِ بْنِ يَزِيدَ الْجُعْفِيِّ قَالَ سَمِعْتُ أَبَا جَعْفَرٍ مُحَمَّدَ بْنَ عَلِيٍّ الْبَاقِرَ ع يَقُولُ
لَيْسَ عَلَى النِّسَاءِ أَذَانٌ وَ لَا إِقَامَةٌ وَ لَا جُمُعَةٌ وَ لَا جَمَاعَةٌ وَ لَا عِيَادَةُ الْمَرِيضِ وَ لَا اتِّبَاعُ الْجَنَائِزِ وَ لَا إِجْهَارٌ بِالتَّلْبِيَةِ وَ لَا الْهَرْوَلَةُ بَيْنَ الصَّفَا وَ الْمَرْوَةِ وَ لَا اسْتِلَامُ الْحَجَرِ الْأَسْوَدِ وَ لَا دُخُولُ الْكَعْبَةِ وَ لَا الْحَلْقُ إِنَّمَا يُقَصِّرْنَ مِنْ شُعُورِهِنَّ وَ لَا تَوَلِّي الْمَرْأَةِ الْقَضَاءَ وَ لَا تَوَلِّي الْإِمَارَةِ وَ لَا تُسْتَشَارُ وَ لَا تَذْبَحُ إِلَّا مِنِ اضْطِرَارٍ وَ تَبْدَأُ فِي الْوُضُوءِ بِبَاطِنِ الذِّرَاعِ وَ الرَّجُلُ بِظَاهِرِهِ وَ لَا تَمْسَحُ كَمَا يَمْسَحُ الرِّجَالُ بَلْ عَلَيْهَا أَنْ تُلْقِيَ الْخِمَارَ مِنْ مَوْضِعِ مَسْحِ رَأْسِهَا فِي صَلَاةِ الْغَدَاةِ وَ الْمَغْرِبِ وَ تَمْسَحَ عَلَيْهِ وَ فِي سَائِرِ الصَّلَوَاتِ تُدْخِلُ إِصْبَعَهَا فَتَمْسَحُ عَلَى رَأْسِهَا مِنْ غَيْرِ أَنْ تُلْقِيَ عَنْهَا خِمَارَهَا فَإِذَا قَامَتْ فِي صَلَاتِهَا ضَمَّتْ رِجْلَيْهَا وَضَعَتْ يَدَيْهَا عَلَى صَدْرِهَا وَ تَضَعُ يَدَيْهَا فِي رُكُوعِهَا عَلَى فَخِذَيْهَا وَ تَجْلِسُ إِذَا أَرَادَتِ السُّجُودَ سَجَدَتْ لَاطِئَةً بِالْأَرْضِ وَ إِذَا رَفَعَتْ رَأْسَهَا مِنَ السُّجُودِ جَلَسَتْ ثُمَّ نَهَضَتْ إِلَى الْقِيَامِ وَ إِذَا قَعَدَتْ لِلتَّشَهُّدِ رَفَعَتْ رِجْلَيْهَا وَ ضَمَّتْ فَخِذَيْهَا وَ إِذَا سَبَّحَتْ عَقَدَتْ بِالْأَنَامِلِ لِأَنَّهُنَّ مَسْئُولَاتٌ وَ إِذَا كَانَتْ لَهَا إِلَى اللَّهِ عَزَّ وَ جَلَّ حَاجَةٌ صَعِدَتْ فَوْقَ بَيْتِهَا وَ صَلَّتْ رَكْعَتَيْنِ وَ كَشَفَتْ رَأْسَهَا إِلَى السَّمَاءِ فَإِنَّهَا إِذَا فَعَلَتْ ذَلِكَ اسْتَجَابَ اللَّهُ لَهَا وَ لَمْ يُخِبْهَا [يُخَيِّبْهَا] وَ لَيْسَ عَلَيْهَا غُسْلُ الْجُمُعَةِ فِي السَّفَرِ وَ لَا يَجُوزُ لَهَا تَرْكُهُ فِي الْحَضَرِ وَ لَا يَجُوزُ شَهَادَةُ النِّسَاءِ فِي شَيْءٍ فِي الْحُدُودِ وَ لَا يَجُوزُ شَهَادَتُهُنَّ فِي الطَّلَاقِ وَ لَا فِي رُؤْيَةِ الْهِلَالِ وَ تَجُوزُ شَهَادَتُهُنَّ فِيمَا لَا يَحِلُّ لِلرَّجُلِ النَّظَرُ إِلَيْهِ وَ لَيْسَ لِلنِّسَاءِ مِنْ سَرَوَاتِ الطَّرِيقِ شَيْءٌ وَ لَهُنَّ جَنْبَتَاهُ وَ لَا يَجُوزُ لَهُنَّ نُزُولُ الْغُرَفِ وَ لَا تَعَلُّمُ الْكِتَابَةِ وَ يُسْتَحَبُّ لَهُنَّ تَعَلُّمُ الْمِغْزَلِ وَ سُورَةِ النُّورِ وَ يُكْرَهُ لَهُنَّ تَعَلُّمُ سُورَةِ يُوسُفَ وَ إِذَا ارْتَدَّتِ الْمَرْأَةُ عَنِ الْإِسْلَامِ اسْتُتِيبَتْ فَإِنْ تَابَتْ وَ إِلَّا خُلِّدَتْ فِي السِّجْنِ وَ لَا تُقْتَلُ كَمَا يُقْتَلُ الرَّجُلُ إِذَا ارْتَدَّ وَ لَكِنَّهَا تُسْتَخْدَمُ خِدْمَةً شَدِيدَةً وَ تُمْنَعُ مِنَ الطَّعَامِ وَ الشَّرَابِ إِلَّا مَا تُمْسِكُ بِهِ نَفْسَهَا وَ لَا تُطْعَمُ إِلَّا جَشِبَ الطَّعَامِ وَ لَا تُكْسَى إِلَّا غَلِيظَ الثِّيَابِ وَ خَشِنَهَا وَ تُضْرَبُ عَلَى الصَّلَاةِ وَ الصِّيَامِ وَ لَا جِزْيَةَ عَلَى النِّسَاءِ وَ إِذَا حَضَرَ وِلَادَةُ الْمَرْأَةِ وَجَبَ إِخْرَاجُ مَنْ فِي الْبَيْتِ مِنَ النِّسَاءِ كَيْ لَا يَكُنَّ أَوَّلَ نَاظِرٍ إِلَى عَوْرَتِهَا وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ الْحَائِضِ وَ لَا الْجُنُبِ الْحُضُورُ عِنْدَ تَلْقِينِ الْمَيِّتِ لِأَنَّ الْمَلَائِكَةَ تَتَأَذَّى بِهِمَا وَ لَا يَجُوزُ لَهُمَا إِدْخَالُ الْمَيِّتِ قَبْرَهُ وَ إِذَا قَامَتِ الْمَرْأَةُ مِنْ مَجْلِسِهَا فَلَا يَجُوزُ لِلرَّجُلِ أَنْ يَجْلِسَ فِيهِ حَتَّى يَبْرُدَ وَ جِهَادُ الْمَرْأَةِ حُسْنُ التَّبَعُّلِ وَ أَعْظَمُ النَّاسِ حَقّاً عَلَيْهَا زَوْجُهَا وَ أَحَقُّ النَّاسِ بِالصَّلَاةِ عَلَيْهَا إِذَا مَاتَتْ زَوْجُهَا وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ أَنْ تَنْكَشِفَ بَيْنَ يَدَيِ الْيَهُودِيَّةِ وَ النَّصْرَانِيَّةِ لِأَنَّهُنَّ يَصِفْنَ ذَلِكَ لِأَزْوَاجِهِنَّ وَ لَا يَجُوزُ لَهَا أَنْ تَتَطَيَّبَ إِذَا خَرَجَتْ مِنْ بَيْتِهَا وَ لَا يَجُوزُ لَهَا أَنْ تَتَشَبَّهَ بِالرِّجَالِ لِأَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ص لَعَنَ الْمُتَشَبِّهِينَ مِنَ الرِّجَالِ بِالنِّسَاءِ وَ لَعَنَ الْمُتَشَبِّهَاتِ مِنَ النِّسَاءِ بِالرِّجَالِ وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ أَنْ تُعَطِّلَ نَفْسَهَا وَ لَوْ أَنْ تُعَلِّقَ فِي عُنُقِهَا خَيْطاً وَ لَا يَجُوزُ أَنْ تُرِيَ أَظَافِيرَهَا بَيْضَاءَ وَ لَوْ أَنْ تَمْسَحَهَا بِالْحِنَّاءِ مَسْحاً وَ لَا تَخْضِبْ يَدَيْهَا فِي حَيْضِهَا لِأَنَّهُ يُخَافُ عَلَيْهَا الشَّيْطَانُ وَ إِذَا أَرَادَتِ المَرْأَةُ الْحَاجَةَ وَ هِيَ فِي صَلَاتِهَا صَفَقَتْ بِيَدَيْهَا وَ الرَّجُلُ يُومِئُ بِرَأْسِهِ وَ هُوَ فِي صَلَاتِهِ وَ يُشِيرُ بِيَدِهِ وَ يُسَبِّحُ وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ أَنْ تُصَلِّيَ بِغَيْرِ خِمَارٍ إِلَّا أَنْ تَكُونَ أَمَةً فَإِنَّهَا تُصَلِّي بِغَيْرِ خِمَارٍ مَكْشُوفَةَ الرَّأْسِ وَ يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ لُبْسُ الدِّيبَاجِ وَ الْحَرِيرِ فِي غَيْرِ صَلَاةٍ وَ إِحْرَامٍ وَ حُرِّمَ ذَلِكَ عَلَى الرِّجَالِ إِلَّا فِي الْجِهَادِ وَ يَجُوزُ أَنْ تَتَخَتَّمَ بِالذَّهَبِ وَ تُصَلِّيَ فِيهِ وَ حُرِّمَ ذَلِكَ عَلَى الرِّجَالِ إِلَّا فِي الْجِهَادِ قَالَ النَّبِيُّ ص يَا عَلِيُّ لَا تَتَخَتَّمْ بِالذَّهَبِ فَإِنَّهُ زِينَتُكَ فِي الْجَنَّةِ وَ لَا تَلْبَسِ الْحَرِيرَ فَإِنَّهُ لِبَاسُكَ فِي الْجَنَّةِ وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ فِي مَالِهَا عِتْقٌ وَ لَا بِرٌّ إِلَّا بِإِذْنِ زَوْجِهَا وَ لَا يَجُوزُ لَهَا أَنْ تَصُومَ تَطَوُّعاً إِلَّا بِإِذْنِ زَوْجِهَا وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ أَنْ تُصَافِحَ غَيْرَ ذِي مَحْرَمٍ إِلَّا مِنْ وَرَاءِ ثَوْبِهَا وَ لَا تُبَايِعُ إِلَّا مِنْ وَرَاءِ ثَوْبِهَا وَ لَا يَجُوزُ أَنْ تَحُجَّ تَطَوُّعاً إِلَّا بِإِذْنِ زَوْجِهَا وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ أَنْ تَدْخُلَ الْحَمَّامَ فَإِنَّ ذَلِكَ مُحَرَّمٌ عَلَيْهَا وَ لَا يَجُوزُ لِلْمَرْأَةِ رُكُوبُ السَّرْجِ إِلَّا مِنْ ضَرُورَةٍ أَوْ فِي سَفَرٍ وَ مِيرَاثُ الْمَرْأَةِ نِصْفُ مِيرَاثِ الرَّجُلِ وَ دِيَتُهَا نِصْفُ دِيَةِ الرَّجُلِ وَ تُقَابِلُ الْمَرْأَةُ الرَّجُلَ فِي الْجِرَاحَاتِ حَتَّى تَبْلُغَ ثُلُثَ الدِّيَةِ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى الثُّلُثِ ارْتَفَعَ الرَّجُلُ وَ سَفَلَتِ الْمَرْأَةُ وَ إِذَا صَلَّتِ الْمَرْأَةُ وَحْدَهَا مَعَ الرَّجُلِ قَامَتْ خَلْفَهُ وَ لَمْ تَقُمْ بِجَنْبِهِ وَ إِذَا مَاتَتِ الْمَرْأَةُ وَقَفَ الْمُصَلِّي عَلَيْهَا عِنْدَ صَدْرِهَا وَ مِنَ الرَّجُلِ إِذَا صَلَّى عَلَيْهِ عِنْدَ رَأْسِهِ وَ إِذَا أُدْخِلَتِ الْمَرْأَةُ الْقَبْرَ وَقَفَ زَوْجُهَا فِي مَوْضِعٍ يَتَنَاوَلُ وَرِكَهَا وَ لَا شَفِيعَ لِلْمَرْأَةِ أَنْجَحُ عِنْدَ رَبِّهَا مِنْ رِضَا زَوْجِهَا وَ لَمَّا مَاتَتْ فَاطِمَةُ ع قَامَ عَلَيْهَا أَمِيرُ الْمُؤْمِنِينَ ع وَ قَالَ اللَّهُمَّ إِنِّي رَاضٍ عَنِ ابْنَةِ نَبِيِّكَ اللَّهُمَّ إِنَّهَا قَدْ أُوحِشَتْ فَآنِسْهَا اللَّهُمَّ إِنَّهَا قَدْ هُجِرَتْ فَصِلْهَا اللَّهُمَّ إِنَّهَا قَدْ ظُلِمَتْ فَاحْكُمْ لَهَا وَ أَنْتَ خَيْرُ الْحَاكِمِينَ.
Quelle
al-Ḫiṣāl (aṣ-Ṣadūq), B. 2, S. 585–588, Ḥadīṯ 12
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