al-Ǧaʿfariyyāt (al-Ašʿaṯiyyāt)
Islamisches RechtDer Gesandte Allāhs (s.) sagte:
"Der Unbeschnittene wird nicht im Islam (in diesem Zustand) belassen, bis er beschnitten wird (ḫitān) — selbst wenn sein Alter achtzig Jahre beträgt."
al-Ǧaʿfariyyāt (al-Ašʿaṯiyyāt), S. 163
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